Rentenverkauf


Immobilienverkauf auf Rentenbasis


Er wird in Deutschland immer beliebter: der Rentenkauf. Wie sein Prinzip funktioniert, wie die Rentenhöhe berechnet wird und ob er eine echte Alternative zur Kreditfinanzierung ist, erfahren Sie hier. Noch ist er in Deutschland nicht sehr weit verbreitet. Der Immobilienkauf auf Rentenbasis gewinnt hierzulande jedoch immer mehr an Bedeutung. Insbesondere Personen, die sich in der Vergangenheit auf die staatliche Rente verlassen haben, wollen durch den Verkauf Ihrer Immobilie auf Rentenbasis Ihre Altersbezüge aufbessern.
Allerdings muss man derzeit noch recht lange suchen, bis man ein geeignetes Objekt gefunden hat, das zum Verkauf angeboten wird. Dabei lohnt sich das Modell besonders für die Verkäufer im Rentenalter.



So funktioniert der Immobilienkauf auf Rentenbasis


Das Prinzip ist einfach: Der Käufer erwirbt eine Immobilie und zahlt hierfür an den Verkäufer eine Rente. Wenn der Verkäufer in der Immobilie wohnt, bleibt er dort auch weiterhin.
Die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten eines solchen Vertrages müssen gut durchdacht werden. Am besten lassen Sie sich von einem Notar oder Immobilienmakler beraten, der sich damit auskennt.
So kann zum Beispiel eine Rente für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden oder auf Lebenszeit des Verkäufers.


Die Absprache zwischen Käufer und Verkäufer ist entscheidend


Der Abschluss für einen bestimmten Zeitraum hat den Nachteil, dass der Verkäufer nach dieser Zeit die Immobilie entweder räumen muss, oder als Mieter in der Wohnung bleiben kann. Der Abschluss auf Lebenszeit ist hingegen eine Spekulation, da die Lebensdauer nicht vorhersehbar ist. Diese Lösung kann für beide Seiten Vorteile und Nachteile haben. Vor allem dem Verkäufer bietet dieses Modell aber die größtmögliche Sicherheit.
Es ist möglich, dass eine Rente in Verbindung mit einer Einmalzahlung zu Beginn vereinbart wird. So lassen sich gegebenenfalls noch ausstehende Rechnungen begleichen und ein kleines finanzielles Polster zurücklegen.
Außerdem kann einerseits vom Käufer ein Inflationsausgleich verlangt und andererseits der Verkäufer verpflichtet werden, die Immobilie zu pflegen und sich um anfallende Arbeiten zu kümmern. Gerade hierbei ist es wichtig, dass genau festgeschrieben wird, welchen Umfang die Aufgaben des Verkäufers haben.


WICHTIG: Beim Rentenkauf sollten Sie auch darauf achten, ob die Immobilie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist. Ist das der Fall, muss eine klare Regelung getroffen werden, wer die laufenden Verbindlichkeiten bezahlt.



Wissenswertes zur Rentenhöhe


Zur Feststellung der Rentenhöhe wird zunächst der Verkehrswert des Hauses abzüglich 10% (Nebenkosten) zugrunde gelegt. Außerdem müssen Alter, Geschlecht und Familienstand des Verkäufers berücksichtigt werden.

Zur Berechnung der Rentenhöhe gehört weiterhin das durchschnittliche Sterbealter des Verkäufers, wenn ein Rentenbezug
auf Lebenszeit vereinbart wird. Will der Verkäufer in der Wohnung bleiben, muss er hierfür einen Abschlag hinnehmen. Dafür kann er in seiner gewohnten Umgebung bleiben, solange er möchte und bekommt eine monatliche Aufbesserung seiner Rente auf Lebenszeit.